Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank

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Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank:

Die Deutsche Bundesbank, nicht zu verwechseln mit der Deutschen Bank, ist laut § 247 BGB verpflichtet im Bundesanzeiger den aktuellen Stand des Basiszinssatzes zu veröffentlichen.

Die Höhe von Zinsen, insbesondere von Verzugszinsen wird nach der Neuregelung des Schuldrechts durch Bezugnahme auf den Basiszinsatz des Paragraph 247 BGB bestimmt (s. dazu §§ 288, 497 I, 676b I BGB).

Dieser Zinssatz wird in § 247 BGB variabel bestimmt. Er verändert sich zum 1. Januar sowie zum 1. Juli jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres (s. § 247 I 2 BGB).

Achtung: Der Basiszinssatz darf jedoch nicht mit dem [effektiven Jahreszins] verwechselt werden:

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Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank

Die Deutsche Bundesbank, nicht zu verwechseln mit der Deutschen Bank, ist laut § 247 BGB verpflichtet im Bundesanzeiger den aktuellen Stand des Basiszinssatzes zu veröffentlichen.

Basiszinssatz ab 01.07.2011 gestiegen.
Damit erhöhen sich auch allgemein die Kreditzinsen.

Basiszinssatz nach § 247 BGB
Aktueller Stand Gültig ab
1,95 % 1. Juli 2011
1,37 % 1. Januar 2011
1,17 % 1. Juli 2011
1,21 % 1. Januar 2011
1,13 % 1. Juli 2011
1,14 % 1. Januar 2011
1,22 % 1. Juli 2003
1,97 % 1. Januar 2003
2,47 % 1. Juli 2002

Wie man erkennen kann, wird der Basiszinssatz halbjährlich geändert.

Die Höhe von Zinsen, insbesondere von Verzugszinsen wird nach der Neuregelung des Schuldrechts durch Bezugnahme auf den Basiszinsatz des § 247 BGB bestimmt (s. dazu §§ 288, 497 I, 676b I BGB).

Dieser Zinssatz wird in § 247 BGB variabel bestimmt. Er verändert sich zum 1. Januar sowie zum 1. Juli jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres (s. § 247 I 2 BGB).

Achtung: Der Basiszinssatz darf jedoch nicht mit dem [effektiven Jahreszins] verwechselt werden:

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