Nimmt ein Ehepaar gemeinsam einen Kredit zur Ablösung eines alten Darlehens des Mannes auf, so kann die Kredit gebende Bank beide Partner in Haftung nehmen, wenn die Ratenzahlungen ausbleiben, das Geldinstitut den Vertrag kündigt und die Forderung komplett fällig wird. Das Darlehen sei zum Bestreiten des gemeinsamen ehelichen Lebens benutzt worden.
(Oberlandesgericht Köln, 13 U 8/04) (veröffentlicht 30.05.2005)