Was ist eine Schuldenbefreiung eigentlich?
Schuldenbefreiung für Privat:
Durch deutsche Gesetze eingeführt kann heute jeder Privathaushalt eine sogenannte „Restschuldbefreiung“, im Volksmund Schuldenbefreiung im Rahmen einer privaten Insolvenz durchführen. Diese soziale, seit 1999 gesetzliche und legale Möglichkeit der Restschuldbefreiung, kann ein Segen für alle überschuldeten Menschen sein.
Jeder überschuldete redliche Bürger kann die Insolvenz und damit die Restschuldbefreiung beantragen. Ihre Pfändungsraten zur Schuldenbefreiung gehen an den gerichtlich bestellten Treuhänder – diese Tilgungsraten sind gut tragbar!
→ siehe auch : Schuldenregulierung, Schuldensanierung
Ganz so einfach hat es der Gesetzgeber Überschuldeten nicht gemacht. Das Verbraucher-Insolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren. Bevor er zum Gericht gehen kann, muss der Schuldner sich mit den Gläubigern zusammengesetzt haben. Erst wenn das nichts fruchtet, kann der das Gericht zur Schuldenbefreiung anrufen.
→ siehe auch : Finanzsanierung , Schuldenabbau
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Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren sieht wiederum zwei Schritte vor:
1.) den Versuch einer gütlichen Einigung und
2.) das gerichtliche Insolvenzverfahren.
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens folgt die so genannte Wohlverhaltensperiode, die in der Regel sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens endet. Der Schuldner muss für die Dauer dieser Periode den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten, der diese Beträge an die Gläubiger verteilt. Ferner muss der Schuldner bestimmte Verpflichtungen erfüllen.
Überschuldung ist keine ausweglose Situation. Jetzt gilt: konsequent handeln, um den Schaden zu begrenzen. Wer in dieser Lage ist, sollte sich auf alle Fälle in einer Schuldnerberatungsstellen helfen lassen. Allerdings dauert es, bis der Überschuldete einen Termin bekommt. Bis dahin sollte er Schulden, Ausgaben und Einnahmen checken und einen Haushaltsplan aufstellen. Das erleichtert dem Schuldenberater die Arbeit.
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Schuldenbefreiung auch für Selbständige:
Mit dem Insolvenzplan aus der Krise
Wann die Konjunktur wieder richtig in Schwung kommt, steht in den Sternen. Doch eins ist sicher: Insolvenzen haben Hochkonjunktur. Allerdings bedeutet die Insolvenz für ein Unternehmen nicht automatisch das Ende. Im Gegenteil: Sie kann der Ausweg aus der Krise sein.
Insolvenzplan als Rettungsanker
Wenn Ebbe in der Firmenkasse ist und sich die Flut fälliger Zahlungen nicht mehr bewältigen lässt, muss Insolvenz beantragt werden. So schwer dies auch sein mag, es sollte nicht hinaus gezögert werden. Denn wer zu lange wartet, macht sich strafbar und kann jegliche Hoffnung auf eine Rettung begraben.
Denn zunächst prüft das zuständige Gericht, ob das Unternehmen genügend Substanz für ein Insolvenzverfahren hat. Nur wenn dies der Fall ist, erfolgt die Zustimmung und das Verfahren wird eröffnet. Jetzt hat der Insolvenzverwalter drei Monate Zeit, um das Unternehmen abzuklopfen und einen Bericht über die finanzielle Situation sowie die Überlebenschancen des Betriebs zu erstellen.
Dann sind die Gläubiger gefragt. Sie haben darüber zu entscheiden, ob ein Rettungsversuch unternommen werden soll. Ist dies der Fall, braucht man einen Insolvenzplan, der den Weg aus der Krise weist.
Vorlegen kann diesen Insolvenzplan sowohl der Schuldner, in der Regel der Eigentümer des insolventen Unternehmens, als auch der Insolvenzverwalter. Liegt der Plan dann auf dem Tisch, muss man mit den Gläubigern verhandeln. Hier ist zu klären, wer wie viel Geld bekommt und wie es durch die Verwertung der Insolvenzmasse aufgebracht wird.
Kann mit den Gläubigern eine Einigung erzielt werden, ist die wichtigste Hürde zur Rettung des Unternehmens genommen. Wenn das Insolvenzgericht dann noch grünes Licht gibt, steht einem Neuanfang nichts mehr im Wege. Allerdings: Was sich hier mehr oder weniger einfach liest, ist in der Realität ein zähes Ringen, das von allen Seiten Kompromissbereitschaft erfordert. Schließlich verzichtet niemand gerne auf sein Geld.
Je früher desto besser
Wie bei allen schwierigen Situationen, sei es nun eine Krankheit oder eine Krise im Unternehmen, gilt: Den Kopf nicht in den Sand stecken und frühzeitig handeln. Sobald man die Wand sieht, auf die man zuführt, sollte man die Notbremse ziehen, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt. Denn nur wer den Insolvenzantrag rechtzeitig stellt, hat Aussichten auf eine zweite Chance.