Kreditlexikon – Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt
Darlehensnehmer:
Der Darlehensnehmer erhält von Darlehensgeber das Darlehen. Er hat es gemäß den vertraglichen Bedingungen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen. Als Darlehensnehmer können natürliche Personen, juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen auftreten.
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