Kredit- Gerichtsurteile
Bürge muss für Unternehmensschulden geradestehen
Bürgen eines Geschäftskredits genießen im Unterschied zu Mitschuldnern kein einwächiges Widerrufsrecht, sie können sich nicht auf den Schutz des Verbraucherkreditgesetzes berufen. Im verhandelten Fall verbürgte sich der Geschäftsführer eines Bauunternehmens mit seinem Privatvermögen, damit der Leasingvertrag für einen neuen Kran zustande kam. Als die Firma zahlungsunfähig war, argumentierte er, sein Bürgschaftsvertrag habe nicht dem Verbraucherkreditgesetz entsprochen. Die Richter sahen es anders.
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