Nominalzins

Kreditlexikon –  Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt

Nominalzins:

Der Nominalzins entspricht der im Rahmen einer Anleihe vereinbarten Fremdfinanzierung. Der Nominalzins bedeutet einen rein rechnerischen Wert, zu dessen Satz ein Bruttodarlehen finanziert werden soll. Dieser periodisch im Rahmen der Tilgung zu zahlende Zins spiegelt jedoch nicht die Gesamtkosten einer Finanzierung wider, da hier noch keinerlei Kreditnebenkosten eingerechnet sind. Diese Nebenkosten, wie etwa die typischen Bearbeitungsgebühren, sind im so genannten Effektivzins eingearbeitet, welcher in etwa der Endpreisangabe bei Warengeschäften entspricht. Der Nominalzins liegt daher auch regelmäßig unter dem jeweiligen Effektivzins.

Die bei unterjähriger Zinsberechnung auftretenden Zinseszinseffekte sind im Nominalzins ebenfalls nicht berücksichtigt. Auch eine nicht zeitgleiche Tilgungsverrechnung erhöht den Effektivzins und wird durch den Nominalzins nicht erfasst. Um möglichst einfach Vergleiche bei Kreditkonditionen anzustellen, sollte daher neben dem Nominalzins unbedingt auch der jeweilige Effektivzins berücksichtigt werden.

Der veranschlagte Nominalzins bei einem Kreditgeschäft hängt vom aktuellen Zinsniveau, aber auch von der Laufzeit ab. Schließlich ist auch die Bonität eines Kunden ein wichtiger Faktor, der in die Festsetzung für den Nominalzins einfließen kann. Die Differenz zwischen Nominalzins und Effektivzins gibt also Aufschluss über Kreditnebenkosten und die durch bestimmte Abrechnungsmodalitäten für den Kreditnehmer entstehenden Zusatzkosten. Das heißt bei einer Gesamtbetrachtung der Kreditkosten ist der Nominalzins weniger aussagekräftig als der Effektivzins, weil beim Nominalzins nicht alle preislichen Bestandteile eines Kreditgeschäftes berücksichtigt worden sind.

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