Millionenkredit

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Millionenkredit:

Von einem Millionenkredit spricht man üblicherweise bei sieben- oder höherstelligen Kreditbeträgen. Synonym zu Millionenkredit wird oft auch der Begriff Großkredit verwendet. Einen solchen Millionenkredit beantragen meist Unternehmen im Rahmen der Gründung oder für Folgeinvestitionen. Bei Privatpersonen steht ein Millionenkredit, zum Beispiel für umfangreiche Baumaßnahmen, in der Regel nur extrem selten an. Abgesehen von der Kreditsumme unterscheidet sich der Millionenkredit im Grunde nur unwesentlich von einem herkömmlichen Kredit. Es werden im Rahmen eines Kreditgespräches zwischen den Vertragsparteien die Kreditsumme, die Laufzeit sowie der Zinssatz und eventuelle Bearbeitungsgebühren vereinbart.

Die Tilgung durch den Schuldner erfolgt nach einem vorher einvernehmlich festgelegten Schema. Lediglich die Bonitätsprüfung wird aufgrund der hohen zur Verfügung gestellten Summe bei einem Millionenkredit deutlich gründlicher ausfallen. Kreditwürdigkeit ist für einen Millionenkredit demnach die wichtigste Bedingung. Wenn der Staat oder die Länder investieren, wird in der Regel auch ein Millionenkredit fällig.

Allerdings gelten hier andere Gesetzmäßigkeiten. Überhaupt hat gar nicht jedes Geldinstitut das entsprechende Potential, um regelmäßig einen Millionenkredit zu vergeben. Das Thema Zinsen ist bei einem Millionenkredit von ganz besonderer Bedeutung, denn hier laufen über die Jahre gesehen enorme Summen auf. Vor Vergabe eines Millionenkredites wird der Kreditgeber vom Kreditnehmer umfangreiche Unterlagen verlangen, um sich vor eventuellen Zahlungsausfällen zu schützen. Die Kreditzusage bei einem solchen Großkredit kann daher einige Zeit beanspruchen. Aber wer benötigt schon übers Wochenende einen Millionenkredit.

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