Kreditkündigung

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Kreditkündigung:

Die Möglichkeiten einer Kreditkündigung sind im Kreditvertrag schriftlich geregelt. Meist wird die Bank von einer Kreditkündigung Gebrauch machen, wenn der Schuldner mit mehreren Raten in Verzug ist und eine weitere ordnungsgemäße Tilgung nicht zu erwarten steht.

Aus wichtigem Grund habe die Banken in ihren Allgemeine Geschäftsbedingungen festgeschrieben, denen der Kreditnehmer bei Kreditunterzeichnung ja zugestimmt hat. Mit der Kreditkündigung durch die Bank sind in der Regel ernste Konsequenzen für den Schuldner verbunden, weil dann die sofortige Rückzahlung des Kredites verlangt wird. Bei Liquiditätsproblemen sollten Schuldner daher ihre Bank besser frühzeitig vor einer Kreditkündigung informieren und in einem Gespräch nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.

Am besten lässt man es erst gar nicht zu einer Kreditkündigung kommen, aber das ist oft leichter gesagt als getan. Gerade bei größeren Kreditsummen können Freunde und Verwandte im Falle einer Kreditkündigung meist nicht einspringen. Vielfach ist bei einer Kreditkündigung seitens der Bank der Weg bis zur Zwangsversteigerung nicht mehr weit. Eventuell lohnt es sich bei einer Kreditkündigung, kurzfristig einen neutralen Kreditberater oder eine Kreditvermittlung einzuschalten. Die Ausgangsposition des Schuldners hat sich allerdings dann durch die Kreditkündigung schon nachhaltig verschlechtert. Auf die Schnelle ein Zahlungskonzept vorzulegen, dass einen potentiellen Kreditgeber jetzt noch überzeugt, dürfte kein leichtes Unterfangen sein. Natürlich kann auch ein Kreditnehmer eine Kreditkündigung anstreben. Die vorzeitige Kreditkündigung durch den Darlehensnehmer zieht allerdings so gut wie immer eine Vorfälligkeitsentschädigung nach sich, mit der man bei einer Umfinanzierung kalkulieren muss.

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