Kredit- Gerichtsurteile
Bürgschaft der Ehefrau, auch wenn ohne eigene Mitte
Die Banken verlangen häufig bei der Gewährung von Betriebskrediten die Sicherungsbürgschaft der Ehefrau, auch wenn diese nicht über eigene Mittel verfügt. Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Praxis nicht sittenwidrig ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes genügt die Mittellosigkeit des Bürgen nicht zur Feststellung der Unwirksamkeit des Bürgen, auch nicht die verwandtschaftliche Verbundenheit mit dem Schuldner. Die Verpflichtung des Bürgen ist vielmehr in aller Regel erst dann unwirksam, wenn er durch weitere, dem Gläubiger zurechenbare Umstände in seinen berechtigten Interessen erheblich beeinträchtigt wird und so ein unerträgliches Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern entsteht.
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