Kreditlexikon – Begriffe aus der Kredit und Finanzwelt
Abschreibung:
Betrag bzw. Methode zur Ermittlung der durch Nutzung eingetretenen Wertminderung. Fast jedes Wirtschaftsgut unterliegt Abnutzungen und hat deswegen nur eine bestimmte Nutzungsdauer (z.B. vorgegeben durch sog. AfA-Tabellen). Die einmaligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes werden auf diese gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt (Absetzung für Abnutzung = AfA) und so der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt. Der Abschreibungsbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden, z.B. die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung. Die Wahl der Abschreibungsmethode ist von der Abschreibungsursache (Gebrauchs- oder Zeitverschleiß) abhängig
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